Das Ziviltechnikergesetz sieht eine Unvereinbarkeit zwischen einer fachähnlichen Anstellung und einer gleichzeitigen Tätigkeit als Ziviltechniker. Da ich seit einiger Zeit in einem Angestelltenverhältnis tätig bin (bis Frühjahr 2009 in der Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam und seit Sommer 2009 im Propellerentwurf von Brunton's Propellers in Großbritannien, einer Firma der Firmengruppe Stone Marine Group) tätig bin, darf ich leider im Moment keine Messbriefe mehr ausstellen. Als Service für Sie finden Sie hier die Adressen der (alten) Zivilingenieure (für die diese Einschränkung kurioserweise nicht gilt) und der Klassifikationsgesellschaften, die Messbriefe ausstellen dürfen.
Die Ordnung dieser Liste stellt keinelei Wertung dar, sondern ist alphabetisch absteigend sortiert (der Gerechtigkeit wegen und getreu dem biblischen Motto: „Die letzten werden die ersten sein” :-).
Dipl.-Ing. Richard Kuchar · Germanischer Lloyd Austria GmbH · Bureau Veritas · Dipl.-Ing. Richard Anzböck
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Quelle: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/downloads/jacht.pdf